Umsetzung der DGUV 701 und 702: Best Practices für Arbeitssicherheit

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Die Sicherheit am Arbeitsplatz hat für jedes Unternehmen höchste Priorität. In Deutschland bieten die Richtlinien 701 und 702 der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Richtlinien und Best Practices zur Gewährleistung der Sicherheit und des Wohlbefindens der Mitarbeiter am Arbeitsplatz. Die Umsetzung dieser Vorschriften trägt nicht nur zur Vermeidung von Unfällen und Verletzungen bei, sondern fördert auch eine Sicherheitskultur innerhalb der Organisation.

DGUV 701: Allgemeine Anforderungen an Arbeitsstätten

Die DGUV 701 beschreibt die allgemeinen Anforderungen an Arbeitsstätten zur Gewährleistung der Sicherheit der Arbeitnehmer. Dazu gehören die Durchführung von Risikobewertungen, die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen, die Schulung der Mitarbeiter und die Aufrechterhaltung einer sicheren Arbeitsumgebung. Zu den wichtigsten Best Practices zur Umsetzung der DGUV 701 gehören:

  • Regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen durchführen, um potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu erkennen
  • Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen wie der Installation von Schutzvorrichtungen an Maschinen, der Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung und der Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Belüftung
  • Bereitstellung von Schulungen für Mitarbeiter zum sicheren Betrieb von Geräten, zum Umgang mit gefährlichen Materialien und zur Reaktion auf Notfälle
  • Aufrechterhaltung einer sauberen und organisierten Arbeitsumgebung, um Ausrutschen, Stolpern und Stürze zu verhindern

DGUV 702: Grundsätze der Prävention

Im Mittelpunkt der DGUV 702 stehen die Grundsätze der Prävention zur Reduzierung des Risikos von Unfällen und Verletzungen am Arbeitsplatz. Dazu gehört die Identifizierung von Gefahren, die Bewertung von Risiken und die Umsetzung von Kontrollmaßnahmen zur Minderung dieser Risiken. Zu den wichtigsten Best Practices zur Umsetzung der DGUV 702 gehören:

  • Erkennen potenzieller Gefahren am Arbeitsplatz durch regelmäßige Inspektionen und Feedback der Mitarbeiter
  • Bewertung der mit jeder Gefahr verbundenen Risiken, um die Wahrscheinlichkeit und Schwere möglicher Unfälle zu bestimmen
  • Implementierung von Kontrollmaßnahmen wie technischen Kontrollen, Verwaltungskontrollen und persönlicher Schutzausrüstung, um das Unfallrisiko zu verringern
  • Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Sicherheitsverfahren, um Änderungen in der Arbeitsumgebung Rechnung zu tragen

Abschluss

Die Umsetzung der DGUV 701 und 702 ist für die Förderung der Arbeitssicherheit und die Vermeidung von Unfällen und Verletzungen unerlässlich. Durch die Befolgung der in diesen Vorschriften dargelegten Richtlinien und Best Practices können Unternehmen ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld für ihre Mitarbeiter schaffen. Es ist wichtig, die Sicherheitsverfahren regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass sie wirksam sind und alle Änderungen in der Arbeitsumgebung widerspiegeln.

FAQs

F: Wie oft sollten Gefährdungsbeurteilungen gemäß DGUV 701 durchgeführt werden?

A: Gefährdungsbeurteilungen sollten regelmäßig durchgeführt werden, mindestens einmal im Jahr oder immer dann, wenn es erhebliche Veränderungen in der Arbeitsumgebung gibt, die sich auf die Sicherheit der Mitarbeiter auswirken könnten.

F: Welche allgemeinen Kontrollmaßnahmen können umgesetzt werden, um das Risiko von Unfällen am Arbeitsplatz zu verringern?

A: Zu den üblichen Kontrollmaßnahmen gehören die Installation von Schutzvorrichtungen an Maschinen, die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung, die Durchführung von Schulungsprogrammen für Mitarbeiter und die Aufrechterhaltung einer sauberen und organisierten Arbeitsumgebung.

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