Prüfung ortsveränderlicher Geräteabläufe
Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in Unternehmen. Durch regelmäßige Überprüfungen können potenzielle Gefahrenquellen erkannt und behoben werden. Der Ablauf der Prüfung von ortsveränderlichen Geräten ist in der DGUV Vorschrift 3 geregelt und sollte von qualifiziertem Personal durchgeführt werden.
Der Ablauf der Prüfung umfasst verschiedene Schritte, die im Folgenden näher erläutert werden:
Schritt 1: Sichtprüfung
Bei der Sichtprüfung werden die Geräte auf äußere Beschädigungen, Verschmutzungen und fehlende Kennzeichnungen überprüft. Außerdem wird kontrolliert, ob alle Teile des Geräts vorhanden und funktionsfähig sind.
Schritt 2: Funktionsprüfung
Im nächsten Schritt wird die Funktionsfähigkeit der Geräte überprüft. Dies umfasst unter anderem die Kontrolle der Schutzmaßnahmen, die Prüfung der Anschlussleitungen und die Überprüfung der Spannungsfreiheit.
Schritt 3: Messungen
Je nach Art der Geräte können verschiedene Messungen durchgeführt werden, um die Sicherheit der Geräte zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem die Messung des Isolationswiderstands, die Prüfung des Schutzleiters und die Überprüfung der elektrischen Sicherheit.
Schritt 4: Dokumentation
Nach Abschluss der Prüfung müssen die Ergebnisse dokumentiert werden. In der Dokumentation werden alle durchgeführten Prüfungen festgehalten, eventuelle Mängel und notwendige Maßnahmen zur Behebung dieser.
Abschluss
Die regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher Geräte ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in Unternehmen. Durch den strukturierten Ablauf der Prüfungen können potenzielle Gefahren erkannt und behoben werden, wodurch Unfälle und Schäden vermieden werden können.
FAQs
1. Wer ist für die Prüfung von ortsveränderlichen Geräten verantwortlich?
Die Prüfung von ortsveränderlichen Geräten sollte von qualifiziertem Personal durchgeführt werden. In vielen Fällen wird diese Aufgabe von Elektrofachkräften oder externen Dienstleistern übernommen, die über das notwendige Know-how und die erforderliche Ausrüstung verfügen.
2. Wie oft müssen ortsveränderliche Geräte geprüft werden?
Die Prüffristen für ortsveränderliche Geräte sind in der DGUV Vorschrift 3 festgelegt und hängen von verschiedenen Faktoren wie der Art der Geräte und ihrer Nutzungshäufigkeit ab. In der Regel sollten die Geräte jedoch mindestens einmal pro Jahr überprüft werden, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.