Ortsfeste Betriebsmittel sind in der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) definiert als elektrische Betriebsmittel, die fest mit einem bestimmten Ort verbunden sind. Diese Betriebsmittel müssen regelmäßig auf ihre Sicherheit überprüft werden, um Unfälle und Schäden zu vermeiden.
Überprüfung von ortsfesten Betriebsmitteln
Die DGUV Vorschrift 3 legt fest, dass ortsfeste Betriebsmittel regelmäßig von einer Elektrofachkraft auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden müssen. Diese Überprüfungen umfassen unter anderem die Sichtprüfung, die Funktionsprüfung und die Messung des Isolationswiderstands.
Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3 legt auch fest, in welchen Abständen die Überprüfungen von ortsfesten Betriebsmitteln durchgeführt werden müssen. Die Prüffristen hängen von verschiedenen Faktoren wie der Art des Betriebsmittels, der Umgebung und der Häufigkeit der Nutzung ab. In der Regel müssen ortsfeste Betriebsmittel alle 1 bis 5 Jahre überprüft werden.
Konsequenzen bei Nichtbeachtung der DGUV Vorschrift 3
Wenn ortsfeste Betriebsmittel nicht regelmäßig überprüft werden und es dadurch zu einem Unfall kommt, können schwerwiegende Konsequenzen für das Unternehmen und die verantwortlichen Personen folgen. Neben Schadensersatzansprüchen und Strafen können auch Haftungsansprüche geltend gemacht werden.
Abschluss
Die regelmäßige Überprüfung ortsfester Betriebsmittel nach der DGUV Vorschrift 3 ist von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden. Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass alle erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschrift getroffen werden.
FAQs
1. Wie oft müssen ortsfeste Betriebsmittel überprüft werden?
Die Überprüfung von ortsfesten Betriebsmitteln muss je nach Art des Betriebsmittels und der Nutzungshäufigkeit alle 1 bis 5 Jahre durchgeführt werden.
2. Wer ist für die Überprüfung von ortsfesten Betriebsmitteln verantwortlich?
Die Überprüfung von ortsfesten Betriebsmitteln muss von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden, die über die erforderlichen Qualifikationen und Kenntnisse verfügt.