Gesetzliche Anforderungen an die Prüfung elektrischer Betriebsmittel

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Die regelmäßige Prüfung elektrischer Betriebsmittel ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Sicherheit von Mitarbeitern, Anlagen und Gebäuden zu gewährleisten. In Deutschland gelten entsprechend verschiedene gesetzliche Anforderungen, die von Unternehmen und Betrieben eingehalten werden müssen. In diesem Artikel werden die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel erläutert.

1. Gesetzliche Grundlagen

Die Grundlage für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel in Deutschland bildet die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3). Diese Vorschriften regeln die Prüfpflichten von elektrischen Betriebsmitteln und legen fest, in welchen Intervallen diese zu prüfen sind.

1.1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Sie schreiben vor, dass elektrische Betriebsmittel regelmäßig geprüft werden müssen, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß funktionieren und keine Gefahr für die Mitarbeiter darstellen.

1.2 DGUV Vorschrift 3

Die DGUV Vorschrift 3 konkretisiert die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung im Hinblick auf elektrische Betriebsmittel. Sie legt fest, in welchen Zeitabständen die Prüfungen durchgeführt werden und welche Anforderungen an die Prüfungen gestellt werden.

2. Prüffristen

Die Prüffristen für elektrische Betriebsmittel sind in der DGUV Vorschrift 3 festgelegt. Grundsätzlich müssen elektrische Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme sowie in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Die konkreten Prüffristen hängen von der Art des Betriebsmittels und der Umgebung, in der es eingesetzt wird, ab.

2.1 Erstprüfung

Vor der ersten Inbetriebnahme eines elektrischen Betriebsmittels muss diese einer Erstprüfung durchgeführt werden. Dabei wird überprüft, ob die Betriebsmittel den geltenden Normen und Sicherheitsanforderungen entsprechen und ordnungsgemäß funktionieren.

2.2 Wiederholungsprüfung

Nach der Erstprüfung müssen elektrische Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen wiederholt geprüft werden. Die konkreten Intervalle sind abhängig von der Art des Betriebsmittels und der Nutzungshäufigkeit. In der Regel werden Wiederholungsprüfungen alle 1 bis 5 Jahre durchgeführt.

3. Prüfumfang

Der Umfang der Prüfungen von elektrischen Betriebsmitteln umfasst verschiedene Aspekte, um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Betriebsmittel sicherzustellen. Dazu gehören unter anderem die Sichtprüfung, die Funktionsprüfung und die Messung des Isolationswiderstands.

3.1 Sichtprüfung

Bei der Sichtprüfung wird das Betriebsmittel äußerlich auf Beschädigungen oder Verschleißerscheinungen überprüft. Dabei wird unter anderem auf beschädigte Kabel, Stecker oder Gehäuseteile geachtet.

3.2 Funktionsprüfung

Die Funktionsprüfung dient dazu, die ordnungsgemäße Funktion des Betriebsmittels zu überprüfen. Dabei werden verschiedene Funktionen des Betriebsmittels wie Schalter, Anzeigen oder Sicherheitseinrichtungen getestet.

3.3 Isolationswiderstandsmessung

Die Messung des Isolationswiderstands dient dazu, festzustellen, ob das Betriebsmittel ausreichend gegen elektrische Durchschläge isoliert ist. Ein zu geringer Isolationswiderstand kann zu elektrischen Schlägen oder Bränden führen.

4. Dokumentation

Die Ergebnisse der Prüfungen von Betriebsmitteln müssen dokumentiert werden. In der Dokumentation werden die durchgeführten Prüfungen, die Ergebnisse eventueller Mängel und daraus resultierende Maßnahmen sowie festgehalten. Die Dokumentation dient als Nachweis für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen.

5. Zusammenfassung

Die regelmäßige Prüfung elektrischer Betriebsmittel ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Sicherheit von Mitarbeitern, Anlagen und Gebäuden zu gewährleisten. Die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV Vorschrift 3 regeln die Prüfpflichten und -fristen für elektrische Betriebsmittel. Die Prüfungen umfassen die Erstprüfung vor der ersten Inbetriebnahme sowie regelmäßige Wiederholungsprüfungen. Der Umfang der Prüfungen umfasst die Sichtprüfung, die Funktionsprüfung und die Messung des Isolationswiderstands. Die Ergebnisse der Prüfungen müssen dokumentiert werden, um die ordnungsgemäße Durchführung nachweisen zu können.

FAQs

1. Wie oft müssen elektrische Betriebsmittel geprüft werden?

Die Prüffristen für elektrische Betriebsmittel hängen von der Art des Betriebsmittels und der Nutzungshäufigkeit ab. In der Regel werden Wiederholungsprüfungen alle 1 bis 5 Jahre durchgeführt.

2. Was passiert, wenn bei der Prüfung Mängel festgestellt werden?

Werden bei der Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln Mängel festgestellt, müssen diese behoben werden, bevor das Betriebsmittel weiter genutzt werden darf. Die Mängel und die durchgeführten Maßnahmen müssen dokumentiert werden.

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