DGUV Vorschrift 3: So erstellen und pflegen Sie Prüfpläne für tragbare Geräte

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Die DGUV Vorschrift 3 ist eine Richtlinie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die die Anforderungen an die Erstellung und Einhaltung von Prüfplänen für tragbare Geräte beschreibt. Unter tragbaren Geräten versteht man alle Geräte, die leicht bewegt oder transportiert werden können, wie z. B. Elektrowerkzeuge, Leitern und Elektrogeräte.

Warum ist es wichtig, Inspektionspläne für tragbare Geräte zu erstellen?

Regelmäßige Inspektionen tragbarer Geräte sind von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten und Unfälle am Arbeitsplatz zu verhindern. Durch die Erstellung und Pflege von Inspektionsplänen können Arbeitgeber potenzielle Gefahren, Mängel oder Abnutzungserscheinungen an der Ausrüstung erkennen, bevor sie zu schwerwiegenden Zwischenfällen führen.

Inspektionen tragen auch dazu bei, sicherzustellen, dass die Ausrüstung ordnungsgemäß funktioniert und den erforderlichen Sicherheitsstandards entspricht. Dies schützt nicht nur die Arbeitnehmer vor Schäden, sondern verringert auch das Risiko kostspieliger Schäden an Geräten oder Eigentum.

So erstellen Sie Inspektionspläne für tragbare Geräte

Bei der Erstellung von Inspektionsplänen für tragbare Geräte sollten Arbeitgeber die folgenden Schritte berücksichtigen:

  1. Identifizieren Sie alle am Arbeitsplatz verwendeten tragbaren Geräte.
  2. Bestimmen Sie die geeignete Inspektionshäufigkeit für jeden Gerätetyp basierend auf seiner Verwendung, seinem Zustand und seinen potenziellen Risiken.
  3. Beauftragen Sie qualifizierte Personen mit der Durchführung von Inspektionen, beispielsweise geschulte Mitarbeiter oder externe Fachkräfte.
  4. Erstellen Sie eine detaillierte Inspektionscheckliste, in der die spezifischen Punkte aufgeführt sind, die an jedem Ausrüstungsteil überprüft werden müssen.
  5. Richten Sie ein Aufzeichnungssystem ein, um Inspektionstermine, Ergebnisse und alle erforderlichen Wartungs- und Reparaturarbeiten zu verfolgen.
  6. Überprüfen und aktualisieren Sie regelmäßig Inspektionspläne, um sicherzustellen, dass sie wirksam bleiben und den Vorschriften entsprechen.

Pflege von Inspektionsplänen für tragbare Geräte

Sobald Inspektionspläne erstellt wurden, ist es wichtig, diese konsequent einzuhalten und einzuhalten. Dazu gehört die Durchführung von Inspektionen in vorgegebenen Zeitabständen, die genaue Dokumentation der Befunde und die schnelle Ergreifung auftretender Probleme.

Auch die regelmäßige Wartung und Instandhaltung der Geräte sollte geplant werden, um Verschleiß vorzubeugen, die Lebensdauer der Geräte zu verlängern und eine optimale Leistung sicherzustellen. Bei Inspektionen festgestellte Mängel oder Fehlfunktionen sollten von qualifiziertem Personal behoben werden, um das Risiko weiterer Schäden oder Unfälle zu vermeiden.

Abschluss

Die Erstellung und Einhaltung von Inspektionsplänen für tragbare Geräte ist ein entscheidender Aspekt der Sicherheit am Arbeitsplatz und der Einhaltung von Vorschriften. Durch die Einhaltung der Richtlinien der DGUV Vorschrift 3 können Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer schützen, Unfälle verhindern und die Langlebigkeit der Geräte sicherstellen.

FAQs

1. Wie oft sollten tragbare Geräte überprüft werden?

Die Häufigkeit der Inspektionen für tragbare Geräte hängt von der Art des Geräts, seiner Verwendung und dem mit seinem Betrieb verbundenen Risikoniveau ab. Es wird empfohlen, in regelmäßigen Abständen Inspektionen durchzuführen, die von täglichen Kontrollen für Geräte mit hohem Risiko bis hin zu jährlichen Inspektionen für Artikel mit geringerem Risiko reichen.

2. Wer ist für die Durchführung von Inspektionen tragbarer Geräte verantwortlich?

Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Inspektionen tragbarer Geräte von qualifizierten Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Ausbildung und Fachkenntnis verfügen. Dies können geschulte Mitarbeiter, externe Fachkräfte oder spezialisierte Inspektionsdienste sein. Es ist wichtig, kompetentes Personal mit der Durchführung von Inspektionen zu beauftragen, um sicherzustellen, dass diese gründlich und effektiv sind.

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