dguv vorschrift 3 prüfung ortsveränderliche geräte

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Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) ist eine Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, die die Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln regelt. Insbesondere geht es um die Prüfung von ortsveränderlichen Geräten, die in vielen Betrieben täglich im Einsatz sind. Diese Prüfungen dienen der Sicherheit der Mitarbeiter und sollen Unfälle durch elektrische Geräte verhindern.

Warum ist die Prüfung von ortsveränderlichen Geräten wichtig?

Die regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher Geräte ist wichtig, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Durch die Prüfungen können mögliche Gefahrenquellen erkannt und behoben werden. Dadurch wird das Risiko von Unfällen durch elektrische Geräte minimiert und die Arbeitssicherheit verbessert.

Wie läuft die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ab?

Die Prüfung von ortsveränderlichen Geräten nach DGUV Vorschrift 3 erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst wird eine Sichtprüfung durchgeführt, um offensichtliche Mängel zu erkennen. Anschließend folgt eine Messung des Isolationswiderstands und eine Funktionsprüfung des Geräts. Bei Bedarf werden auch weitere Messungen durchgeführt, um die Sicherheit des Geräts zu überprüfen.

Abschluss

Die regelmäßige Prüfung von ortsveränderlichen Geräten nach DGUV Vorschrift 3 ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssicherheit. Durch die Prüfungen können mögliche Gefahrenquellen erkannt und behoben werden, um Unfälle durch elektrische Geräte zu verhindern. Es ist daher entscheidend, dass Unternehmen die Vorschriften einhalten und die Prüfungen regelmäßig durchführen, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.

FAQs

1. Wie oft müssen ortsveränderliche Geräte geprüft werden?

Die Prüffristen für ortsveränderliche Geräte sind in der DGUV Vorschrift 3 festgelegt. In der Regel müssen die Geräte alle 6 Monate geprüft werden. Es kann jedoch auch vorgeschrieben sein, dass die Prüfung mindestens oder seltener durchgeführt werden muss, je nach Art des Geräts und der Arbeitsumgebung.

2. Wer darf die Prüfung von ortsveränderlichen Geräten durchführen?

Die Prüfung von ortsveränderlichen Geräten nach DGUV Vorschrift 3 darf nur von qualifiziertem Personal durchgeführt werden. Das können interne Mitarbeiter sein, die speziell geschult wurden, oder externe Dienstleister, die auf die Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln spezialisiert sind. Es ist wichtig, dass die Prüfungen fachgerecht durchgeführt werden, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.

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