dguv prüfung ortsveränderlicher elektrischer betriebsmittel

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Die DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3) regelt die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Unternehmen. Diese Prüfung dient der Sicherheit der Mitarbeiter und der Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs. In diesem Artikel werden die wichtigsten Aspekte der DGUV-Prüfung erläutert.

Warum ist die DGUV-Prüfung wichtig?

Die regelmäßige Prüfung der elektrischen Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz von Mitarbeitern vor elektrischen Gefahren. Durch die Prüfung werden mögliche Mängel erkannt und behoben, um Unfälle und Ausfälle zu vermeiden. Zudem trägt die regelmäßige Prüfung zur Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften bei und minimiert das Haftungsrisiko für Unternehmen.

Wie läuft die DGUV-Prüfung ab?

Die DGUV Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel umfasst verschiedene Schritte, darunter die Sichtprüfung, die Schutzleiterprüfung, die Funktionsprüfung und die Messung des Isolationswiderstands. Die Prüfung muss von einer befähigten Person oder einem zugelassenen Elektrofachbetrieb durchgeführt werden. Nach erfolgreicher Prüfung werden die Betriebsmittel mit einem Prüfsiegel versehen und in einer Prüfprotokolldokumentation erfasst.

Abschluss

Die DGUV Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes in Unternehmen. Durch die regelmäßige Prüfung werden Sicherheit und Betriebssicherheit gewährleistet, Unfälle vermieden und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sichergestellt. Unternehmen sollten die DGUV-Prüfung ernst nehmen und sicherstellen, dass sie ordnungsgemäß durchgeführt wird.

FAQs

1. Wie oft muss die DGUV-Prüfung durchgeführt werden?

Die DGUV Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel muss mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. In bestimmten Branchen oder bei besonderen Einsatzbedingungen kann eine einheitliche Prüfung erforderlich sein.

2. Wer darf die DGUV-Prüfung durchführen?

Die DGUV-Prüfung darf nur von einer befähigten Person oder einem zugelassenen Elektrofachbetrieb durchgeführt werden. Eine befähigte Person verfügt über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, um die Prüfung ordnungsgemäß durchzuführen.

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