BGV A3 Prüfung jetzt unter neuem Namen: Was hat sich geändert und was bleibt gleich?

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Die BGV A3 Prüfung, die für die Sicherheit elektrischer Anlagen in Unternehmen verantwortlich ist, hat kürzlich einen neuen Namen erhalten. Sie wird jetzt als DGUV Vorschrift 3 bezeichnet. Doch was hat sich durch diese Namensänderung geändert und was bleibt gleich? In diesem Artikel werden wir einen genaueren Blick darauf werfen.

Was ist die DGUV Vorschrift 3?

Die DGUV Vorschrift 3 ist eine gesetzliche Vorschrift, die die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen in Unternehmen vorschreibt. Diese Prüfung dient der Sicherheit von Mitarbeitern und der Vermeidung von Unfällen durch elektrische Gefahren. Die Vorschrift legt fest, dass elektrische Anlagen regelmäßig von einer befähigenten Person auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden müssen.

Was hat sich durch die Namensänderung geändert?

Die Namensänderung von BGV A3 zu DGUV Vorschrift 3 hat in erster Linie eine formale Änderung des Namens zur Folge. Der Inhalt und die Anforderungen der Vorschrift bleiben jedoch weitgehend unverändert. Unternehmen müssen ihre elektrischen Anlagen regelmäßig prüfen lassen und die entsprechenden Dokumentationen führen.

Die DGUV Vorschrift 3 wurde im Rahmen der Zusammenführung der gesetzlichen Unfallversicherungsträger in Deutschland umbenannt. Die Vorschrift gilt nach wie vor für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder Branche.

Was bleibt gleich?

Trotz der Namensänderung bleibt die grundlegende Bedeutung und Notwendigkeit der regelmäßigen Prüfung elektrischer Anlagen unverändert. Unternehmen sind weiterhin dazu verpflichtet, die Sicherheit ihrer Mitarbeiter durch die Einhaltung der DGUV Vorschrift 3 zu gewährleisten. Die Prüfintervalle und Anforderungen bleiben ebenfalls gleich.

Es ist wichtig, dass Unternehmen weiterhin die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit elektrischer Anlagen zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden. Die DGUV Vorschrift 3 ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes und sollte daher ernst genommen werden.

Abschluss

Insgesamt hat sich durch die Namensänderung von BGV A3 zu DGUV Vorschrift 3 nicht viel geändert. Die Vorschrift bleibt nach wie vor ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes und der Sicherheit in Unternehmen. Unternehmen sollten weiterhin die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten und die Vorschrift einzuhalten.

FAQs

1. Muss mein Unternehmen die DGUV Vorschrift 3 einhalten?

Ja, alle Unternehmen in Deutschland sind dazu verpflichtet, die DGUV Vorschrift 3 einzuhalten und ihre elektrischen Anlagen regelmäßig prüfen zu lassen. Dies dient der Sicherheit der Mitarbeiter und der Vermeidung von Unfällen.

2. Wie oft müssen die elektrischen Anlagen geprüft werden?

Die Prüfintervalle für elektrische Anlagen werden in der DGUV Vorschrift 3 festgelegt. In der Regel müssen die Anlagen alle 4 Jahre einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden. Bei bestimmten Anlagen oder in besonderen Fällen können kürzere Prüfintervalle erforderlich sein.

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