DGUV 701 und 702: Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz

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Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer haben an jedem Arbeitsplatz oberste Priorität. Die Gewährleistung des Schutzes der Arbeitnehmer vor Gefahren und Risiken ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine moralische Verpflichtung des Arbeitgebers. In Deutschland spielen die Vorschriften DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) 701 und 702 eine entscheidende Rolle bei der Sicherung des Wohlbefindens der Arbeitnehmer.

DGUV 701: Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe

Der Schwerpunkt der DGUV 701 liegt auf dem Umgang mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen am Arbeitsplatz. Darin werden die Anforderungen für die Bewertung und Bewältigung der mit diesen Stoffen verbundenen Risiken dargelegt, um Arbeitnehmer vor potenziellen Schäden zu schützen. Arbeitgeber sind verpflichtet, am Arbeitsplatz vorhandene gefährliche Stoffe zu identifizieren, die von ihnen ausgehenden Risiken zu bewerten und Kontrollmaßnahmen zur Minderung dieser Risiken umzusetzen.

Zu den wesentlichen Aspekten der DGUV 701 gehören:

  • Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe
  • Risikobewertung und -management
  • Verwendung persönlicher Schutzausrüstung
  • Notfallmaßnahmen im Falle einer Exposition

Durch die Einhaltung der DGUV 701 können Arbeitgeber ein sicheres Arbeitsumfeld schaffen und Unfälle und Krankheiten im Zusammenhang mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen verhindern.

DGUV 702: Arbeitsstätten und Arbeitsmittel

Der Schwerpunkt der DGUV 702 liegt auf der Gestaltung und Instandhaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsmitteln zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer. Es deckt ein breites Themenspektrum rund um die Ergonomie am Arbeitsplatz, die Gerätesicherheit und die Unfallverhütung ab. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Bedingungen am Arbeitsplatz zu beurteilen, potenzielle Gefahren zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu deren Bewältigung zu ergreifen.

Zu den wesentlichen Aspekten der DGUV 702 gehören:

  • Gestaltung und Layout des Arbeitsplatzes
  • Sicherer Umgang mit Arbeitsmitteln
  • Wartung und Inspektion von Geräten
  • Schulung und Überwachung der Arbeitnehmer

Durch die Einhaltung der DGUV 702-Richtlinien können Arbeitgeber das Risiko von Arbeitsunfällen und Verletzungen reduzieren und so zu einer gesünderen und produktiveren Belegschaft führen.

Abschluss

Die Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz liegt in der gemeinsamen Verantwortung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Durch die Einhaltung der Vorschriften DGUV 701 und 702 können Arbeitgeber ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld schaffen, das Arbeitnehmer vor potenziellen Gefahren und Risiken schützt. Die Umsetzung geeigneter Risikobewertungen, Kontrollmaßnahmen und Schulungsprogramme kann dazu beitragen, Unfälle und Krankheiten zu verhindern, was zu einer produktiveren und zufriedeneren Belegschaft führt.

FAQs

1. Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung der DGUV 701 und 702?

Die Nichteinhaltung der Vorschriften der DGUV 701 und 702 kann zu Bußgeldern, Strafen oder rechtlichen Schritten gegen den Arbeitgeber führen. Darüber hinaus kann die Nichteinhaltung dieser Vorschriften zu Unfällen, Verletzungen oder Krankheiten am Arbeitsplatz führen und die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer gefährden.

2. Wie können Arbeitgeber die Einhaltung der DGUV 701 und 702 sicherstellen?

Arbeitgeber können die Einhaltung der DGUV 701 und 702 sicherstellen, indem sie regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen durchführen, Kontrollmaßnahmen implementieren, die Arbeitnehmer angemessen schulen und für ein sicheres Arbeitsumfeld sorgen. Es ist wichtig, über die neuesten Vorschriften und Best Practices auf dem Laufenden zu bleiben, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.

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