Die neue Bezeichnung der BGV A3 Prüfung: Was ändert sich für Unternehmen?

Stellen Sie hier ihre direkte Anfrage
Anfrageformular
Datenschutzerklärung
UVV Prüfung Berlin

In der Welt der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes gibt es ständig Änderungen und Anpassungen, die Unternehmen beachten müssen. Eine dieser Änderungen betrifft die BGV A3 Prüfung, die jetzt eine neue Bezeichnung hat. In diesem Artikel werden wir uns genauer mit dieser neuen Bezeichnung und den damit verbundenen Änderungen für Unternehmen befassen.

Die neue Bezeichnung: DGUV Vorschrift 3

Die bisherige Bezeichnung „BGV A3 Prüfung“ wurde durch die „DGUV Vorschrift 3“ ersetzt. Diese Änderung erfolgte im Zuge der Neustrukturierung der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Die DGUV Vorschrift 3 regelt die Vorschriften für die Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln.

Was ändert sich für Unternehmen?

Die Änderung der Bezeichnung von BGV A3 zu DGUV Vorschrift 3 hat keine Auswirkungen auf die inhaltlichen Anforderungen der Prüfung. Unternehmen müssen weiterhin sicherstellen, dass ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig geprüft werden, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.

Es ist jedoch wichtig, dass Unternehmen die neuen Bezeichnungen in ihren Dokumenten und Arbeitsabläufen aktualisieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Darüber hinaus sollten Sie sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter über die Änderung informiert werden und die notwendigen Schulungen erhalten.

Abschluss

Die Umbenennung der BGV A3 Prüfung in DGUV Vorschrift 3 hat keine direkten Auswirkungen auf die Anforderungen an Unternehmen, die regelmäßige Prüfungen ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmittel durchführen müssen. Es ist jedoch wichtig, die neuen Bezeichnungen in den Unterlagen und Abläufen zu aktualisieren, um Missverständnisse zu vermeiden und die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

FAQs

Frage 1: Muss ich meine bisherigen Prüfprotokolle mit der neuen Bezeichnung aktualisieren?

Ja, es ist empfehlenswert, die alten Prüfprotokolle mit der neuen Bezeichnung zu aktualisieren, um eine einheitliche Dokumentation sicherzustellen.

Frage 2: Gibt es Änderungen in den Prüfintervallen oder -anforderungen mit der neuen Bezeichnung?

Nein, die Änderung der Bezeichnung hat keine Auswirkungen auf die Prüfintervalle oder -anforderungen. Unternehmen müssen weiterhin die gesetzlichen Vorschriften einhalten.

Zum Kontaktformular

Wussten Sie schon, unsere kostenlosen Leistungen sind:​

Gleicher Preis für die Prüfung von 230 Volt und 400 Volt – Betriebsmitteln (Drehstromgeräte)